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DMA (Digital Markets Act)

Der DMA stellt einen paradigmatischen Wandel in der Regulierung der digitalen Märkte dar. Zusammen mit dem DSA legt er die Grundlage für fairen Wettbewerb und Nutzerrechte im digitalen Raum.  In der Zukunft wird die Kombination aus DSA und DMA die Art und Weise verändern, wie digitale Dienste in Europa und möglicherweise weltweit betrieben werden.

Der Digital Markets Act (DMA): Rechte und Pflichten für Unternehmen in Europa

Der Digital Markets Act (DMA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Markt zu schaffen und die Marktmacht großer digitaler Unternehmen, sogenannter Gatekeeper, zu regulieren. Der DMA trat im November 2022 in Kraft, mit der Anwendung ab 2023. Zusammen mit dem Digital Services Act (DSA) bildet er die Grundlage für eine neue Ära der Regulierung digitaler Märkte in Europa.


1. Geltungsbereich des DMA

Der DMA richtet sich speziell an sogenannte Gatekeeper, die eine dominierende Stellung in den digitalen Märkten innehaben. Gatekeeper sind Unternehmen, die:

  1. Signifikante Marktmacht besitzen:
    • Ein Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro in der EU in den letzten drei Geschäftsjahren oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro.
  2. Große Reichweite und Nutzerbasis haben:
    • Mindestens 45 Millionen aktive Endnutzer pro Monat und 10.000 Geschäftsnutzer in der EU.
  3. Schlüsselplattformdienste bereitstellen:
    • Dazu gehören Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Online-Marktplätze, App-Stores, Cloud-Dienste, Werbedienste, Betriebssysteme und mehr.


2. Rechte und Pflichten nach dem DMA

Der DMA unterscheidet zwischen verpflichtenden Vorgaben und verbotenen Praktiken, die speziell für Gatekeeper gelten.

2.1 Verpflichtende Vorgaben für Gatekeeper

  • Interoperabilität und Datenzugang:
    • Gatekeeper müssen Geschäftsnutzern und Drittanbietern Zugang zu bestimmten Plattformdiensten oder Daten gewähren, etwa zu Aggregierten Nutzerdaten, API-Schnittstellen und zur Interoperabilität von Plattformen.
  • Nutzerkontrolle:
    • Endnutzer müssen die Möglichkeit haben, vorinstallierte Apps zu entfernen oder alternative Dienste zu wählen.
  • Fairer Zugang für Geschäftsnutzer:
    • Geschäftsunternehmen müssen Plattformdienste zu fairen, diskriminierungsfreien Bedingungen nutzen können.
  • Transparente Werbedaten:
    • Gatekeeper müssen Unternehmen, die Werbung auf ihren Plattformen schalten, Zugriff auf die Daten gewähren, die zur Erfolgsmessung ihrer Kampagnen notwendig sind.

2.2 Verbotene Praktiken für Gatekeeper

  • Bevorzugung eigener Dienste:
    • Gatekeeper dürfen ihre eigenen Produkte oder Dienste nicht unfair bevorzugen (z. B. in Rankings oder Suchergebnissen).
  • Einschränkung der Geschäftsnutzer:
    • Geschäftsnutzern darf es nicht verboten werden, ihre Produkte oder Dienstleistungen über alternative Plattformen zu vermarkten.
  • Bündelung von Diensten:
    • Unternehmen dürfen nicht gezwungen werden, mehrere Dienste gemeinsam zu kaufen (sog. Tying).
  • Unangemessene Bedingungen:
    • Keine unangemessenen oder einseitigen Vertragsbedingungen bei der Nutzung von Plattformdiensten.

2.3 Durchsetzung und Sanktionen

  • Die Europäische Kommission ist für die Durchsetzung des DMA zuständig.
  • Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen können es bis zu 20 % sein.


3. Beratungsfelder für horak Rechtsanwälte im Rahmen des DMA

Wir können Unternehmen in verschiedenen Bereichen unterstützen, um die Anforderungen des DMA zu erfüllen und mögliche Sanktionen zu vermeiden:

3.1 Compliance-Beratung

  • Identifizierung von Gatekeeper-Status:
    • Unterstützung bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen unter die Definition eines Gatekeepers fällt.
  • Einrichtung von Compliance-Programmen:
    • Implementierung von Prozessen, um die Vorgaben des DMA zu erfüllen.
  • Daten- und Plattforminteroperabilität:
    • Beratung zur Schaffung interoperabler Schnittstellen und zum Umgang mit Geschäftsnutzerdaten.

3.2 Vertragsgestaltung

  • Überarbeitung von Geschäftsbedingungen:
    • Prüfung und Anpassung der Vertragsbedingungen, um Diskriminierung oder Missbrauch der Marktmacht zu vermeiden.
  • Verhandlungen mit Geschäftsnutzern:
    • Unterstützung bei der Gestaltung fairer und transparenter Bedingungen für Geschäftsnutzer.

3.3 Wettbewerb und Marktverhalten

  • Prüfung auf missbräuchliches Verhalten:
    • Beratung zur Vermeidung von Praktiken wie Self-Preferencing oder unfairer Bündelung von Diensten.
  • Interoperabilitätsanforderungen:
    • Unterstützung bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Einhaltung von Interoperabilitätsvorgaben.

3.4 Rechtsstreitigkeiten

  • Vertretung in Bußgeldverfahren:
    • Vertretung vor der Europäischen Kommission oder nationalen Behörden bei Vorwürfen eines Verstoßes gegen den DMA.
  • Verteidigung in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten:
    • Unterstützung bei Klagen von Geschäftsnutzern oder Endverbrauchern, die Diskriminierung oder Benachteiligung geltend machen.


4. Bedeutung von DSA und DMA in der Zukunft

4.1 Gemeinsame Ziele von DSA und DMA

  • Der DSA (Digital Services Act) und der DMA (Digital Markets Act) ergänzen sich und bilden zusammen ein kohärentes Regelwerk:
    • Der DSA regelt die Pflichten digitaler Plattformen im Hinblick auf Inhalte, Sicherheit und Verbraucherrechte.
    • Der DMA zielt darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen durch marktbeherrschende Gatekeeper zu verhindern.

4.2 Auswirkungen auf Unternehmen

  • Für große Plattformen (Gatekeeper):
    • Diese Unternehmen müssen erhebliche technische und organisatorische Änderungen vornehmen, um den Anforderungen beider Verordnungen gerecht zu werden.
    • Die Einhaltung der Vorschriften kann zu höheren Kosten, aber auch zu mehr Wettbewerb und Innovation führen.
  • Für kleinere Plattformen und Geschäftsnutzer:
    • Der DMA bietet Schutz vor unfairen Geschäftspraktiken und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen.
    • Durch den DSA profitieren kleinere Anbieter von einer stärkeren Regulierung der Inhalte auf großen Plattformen.

4.3 Bedeutung für die digitale Wirtschaft

  • Förderung des Wettbewerbs:
    • Der DMA reduziert die Marktkonzentration und ermöglicht kleineren Unternehmen einen faireren Marktzugang.
  • Stärkung der Nutzerrechte:
    • Verbraucher profitieren von mehr Transparenz, Kontrolle über ihre Daten und Wahlmöglichkeiten bei digitalen Diensten.
  • Innovationsanreize:
    • Der regulatorische Druck zwingt Gatekeeper zu neuen Geschäftsmodellen und verbessert die Innovationsdynamik.

4.4 Internationale Auswirkungen

  • Der DSA und DMA setzen weltweit Maßstäbe für die Regulierung des digitalen Raums.
  • Andere Länder und Regionen könnten ähnliche Vorschriften einführen, was zu einer Harmonisierung der globalen Digitalmärkte führen könnte.

 

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