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DSA (Digital Services Act)

Der DSA ist ein umfassendes Regelwerk, das Rechte und Pflichten für digitale Unternehmen in Europa etabliert. Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Anforderungen des DSA in die Geschäftsprozesse zu integrieren und gleichzeitig die Interessen der Unternehmen zu schützen.

Der Digital Services Act (DSA): Rechte und Pflichten von Unternehmen in Europa

Der Digital Services Act (DSA) ist eine zentrale EU-Verordnung, die einheitliche Regeln für digitale Dienste und Plattformen festlegt, die in Europa tätig sind. Sie gilt seit 2024 und hat das Ziel, die Sicherheit und Transparenz im digitalen Raum zu erhöhen sowie die Rechte der Nutzer zu stärken. Der DSA betrifft Unternehmen verschiedener Kategorien, von kleinen Plattformen bis hin zu großen Online-Giganten, und regelt ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Inhalte, Transparenz, Datenschutz und Haftung.


1. Geltungsbereich des DSA

Der DSA gilt für:

  • Intermediäre wie Internetanbieter und Domain-Registrierungsdienste.
  • Hosting-Dienste einschließlich Cloud- und Webhosting.
  • Online-Plattformen, z. B. soziale Netzwerke, Marktplätze und App-Stores.
  • Sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) mit über 45 Millionen Nutzern in der EU.


2. Rechte und Pflichten für Unternehmen

2.1 Transparenz- und Berichtspflichten

Unternehmen müssen umfangreiche Transparenz- und Berichtspflichten einhalten, darunter:

  • Offenlegungspflichten: Plattformen müssen transparent machen, wie ihre Algorithmen Inhalte priorisieren oder empfehlen.
  • Transparenzberichte: Regelmäßige Berichte über Moderationsmaßnahmen, entfernte Inhalte und Beschwerden.
  • Kennzeichnung von Werbung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass Nutzer bezahlte Inhalte als solche erkennen können, einschließlich der Angabe des Werbetreibenden.

2.2 Inhaltspflichten

  • Illegale Inhalte entfernen: Plattformen sind verpflichtet, Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte bereitzustellen und diese effizient zu entfernen.
  • Sorgfaltspflichten: Plattformen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten, Desinformationen und gefährlichen Produkten zu verhindern.
  • Verbot von Dark Patterns: Irreführende Gestaltungsmuster, die Nutzer zu unerwünschten Aktionen verleiten, sind verboten.

2.3 Schutz der Nutzerrechte

  • Beschwerdemechanismen: Nutzer müssen Zugang zu fairen und transparenten Beschwerdeverfahren haben.
  • Datenschutz und Privatsphäre: Unternehmen dürfen keine personalisierte Werbung auf Basis sensibler Daten (z. B. Religion oder Gesundheit) schalten, es sei denn, Nutzer haben ausdrücklich zugestimmt.

2.4 Besondere Pflichten für VLOPs und VLOSEs

Sehr große Plattformen und Suchmaschinen unterliegen zusätzlichen Pflichten:

  • Risikomanagementsysteme: Analyse und Minderung systemischer Risiken wie Desinformation, Hassrede oder Schäden an Grundrechten.
  • Externe Audits: Regelmäßige Überprüfungen durch unabhängige Dritte.
  • Transparenz der Algorithmen: Offengelegung von Kriterien für Empfehlungs- und Personalisierungsalgorithmen.
  • Forschungskollaboration: Gewährung von Zugang zu Plattformdaten für qualifizierte Forscher.

2.5 Haftungsregeln

  • Keine generelle Überwachungspflicht: Unternehmen müssen Inhalte nicht proaktiv überwachen, außer in spezifischen Ausnahmefällen (z. B. Anordnung durch Gerichte).
  • Verstärkte Haftung: Unternehmen haften, wenn sie trotz Kenntnis illegaler Inhalte keine Maßnahmen ergreifen.


3. Rechte der Unternehmen

Der DSA gewährt Unternehmen auch Rechte:

  • Klarheit und Rechtssicherheit: Einheitliche EU-weite Vorschriften schaffen Rechtsklarheit und reduzieren den Aufwand für die Einhaltung unterschiedlicher nationaler Gesetze.
  • Rechtsmittel: Unternehmen können sich gegen unangemessene Maßnahmen oder Strafen wehren, die durch Behörden oder Nutzer initiiert werden.
  • Schutz vor missbräuchlichen Meldungen: Unternehmen haben das Recht, Meldungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und unbegründete Löschungen zu vermeiden.


4. Beratungsfelder für horak Rechtsanwälte

Wir können Unternehmen in verschiedenen Bereichen des DSA beraten:

4.1 Compliance-Beratung

  • Implementierung von Sorgfaltspflichten: Unterstützung bei der Einrichtung von Mechanismen zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte.
  • Einrichtung von Beschwerdeverfahren: Gestaltung von fairen und rechtssicheren Nutzerbeschwerdeprozessen.
  • Algorithmen-Transparenz: Beratung zur rechtssicheren Offenlegung und Dokumentation von Algorithmus-Kriterien.

4.2 Vertragsgestaltung

  • Dienstleistungsverträge: Überprüfung oder Erstellung von AGBs und Nutzungsbedingungen im Einklang mit dem DSA.
  • Datenschutz- und Werbeverträge: Sicherstellung, dass personalisierte Werbung und Datenverarbeitung den Anforderungen des DSA und der DSGVO entsprechen.

4.3 Risikomanagement

  • Risikobewertungen für VLOPs und VLOSEs: Analyse und Dokumentation systemischer Risiken und Entwicklung von Strategien zu deren Minderung.
  • Audits und Berichte: Unterstützung bei der Vorbereitung von Audits und der Erstellung von Risikomanagement- und Transparenzberichten.

4.4 Streitbeilegung und Haftungsfragen

  • Vertretung bei Streitigkeiten: Beratung und Vertretung bei Beschwerden von Nutzern oder Bußgeldern durch Behörden.
  • Haftungsanalyse: Identifikation von Haftungsrisiken und Entwicklung von Strategien zur Minimierung von rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

4.5 Schulungen und Awareness

  • Mitarbeiterschulungen: Durchführung von Workshops und Schulungen zur Einhaltung der DSA-Regeln.
  • Sensibilisierung für Dark Patterns: Beratung zur Vermeidung von irreführenden Benutzeroberflächen.

4.6 Zusammenarbeit mit Behörden

  • Kommunikation mit Regulierungsbehörden: Unterstützung bei der Einhaltung behördlicher Anordnungen oder der Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
  • Verteidigung gegen Sanktionen: Unterstützung bei der Verteidigung gegen Geldstrafen oder andere Maßnahmen.

 

 

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