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DSGVO-Pflichten

Die DSGVO bietet ein umfassendes Regelwerk für den Schutz personenbezogener Daten und legt klare Rechte und Pflichten fest. Unternehmen müssen hohe Anforderungen erfüllen, um Bußgelder und rechtliche Risiken zu vermeiden. In der Zukunft wird die DSGVO weiterentwickelt, um mit technologischen Fortschritten Schritt zu halten, insbesondere in Bereichen wie Künstliche Intelligenz, Cloud-Datenverarbeitung und internationale Datenübertragungen. Unternehmen sollten proaktiv bleiben und ihre Datenschutzstrategien regelmäßig überprüfen.

Rechte und Pflichten in der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union regelt den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern. Sie legt Pflichten für Unternehmen und Rechte für Betroffene fest, um den Datenschutz und die Privatsphäre zu stärken.


1. Rechte der betroffenen Personen

  1. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

    • Betroffene haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck und an wen diese Daten weitergegeben wurden.
  2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

    • Betroffene können die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.
  3. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO)

    • Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene die Löschung ihrer Daten verlangen, z. B. wenn die Daten nicht mehr notwendig sind oder unrechtmäßig verarbeitet wurden.
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

    • Betroffene können verlangen, dass die Verarbeitung ihrer Daten eingeschränkt wird, etwa während der Überprüfung der Richtigkeit der Daten.
  5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

    • Betroffene haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder sie direkt an einen anderen Verantwortlichen übertragen zu lassen.
  6. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

    • Betroffene können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, insbesondere bei Direktwerbung.
  7. Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

    • Betroffene können ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten jederzeit widerrufen.
  8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

    • Betroffene können sich bei Verstößen gegen die DSGVO an eine Datenschutzbehörde wenden.


2. Pflichten der Unternehmen (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter)

  1. Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2, Art. 24 DSGVO)

    • Unternehmen müssen die Einhaltung der DSGVO nachweisen können, z. B. durch Dokumentation von Datenverarbeitungsaktivitäten.
  2. Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO)

    • Unternehmen sind verpflichtet, den Datenschutz bereits bei der Entwicklung und Gestaltung von Prozessen und Systemen zu berücksichtigen.
  3. Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

    • Unternehmen müssen alle Datenverarbeitungsaktivitäten dokumentieren.
  4. Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 und 34 DSGVO)

    • Datenschutzverletzungen müssen innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Behörde gemeldet werden, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht.
  5. Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (Art. 28 DSGVO)

    • Unternehmen müssen sicherstellen, dass Auftragsverarbeiter ebenfalls die DSGVO einhalten.
  6. Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO)

    • Bei risikobehafteten Verarbeitungen müssen Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.
  7. Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DSGVO)

    • In bestimmten Fällen, z. B. bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten, müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen.


Sanktionen bei Verstößen

  1. Bußgelder (Art. 83 DSGVO)

    • Verstöße gegen die DSGVO können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden:
      • Bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (z. B. bei Verstößen gegen Dokumentationspflichten).
      • Bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (z. B. bei Verstößen gegen grundlegende Rechte der Betroffenen).
  2. Weitere Maßnahmen

    • Ermahnungen und Anordnungen, z. B. die Einstellung bestimmter Datenverarbeitungen.
    • Schadensersatzansprüche der Betroffenen gegenüber Unternehmen.
  3. Relevante Beispiele von Bußgeldern

    • Meta (ehemals Facebook): 2023 wurde Meta mit 1,2 Mrd. Euro für die rechtswidrige Übertragung von Daten in die USA belegt.
    • Google: Mehrere Bußgelder in Millionenhöhe, z. B. wegen unzureichender Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.


Zukünftige Entwicklungen der DSGVO

1. Verschärfung der Durchsetzung

  • Die Aufsichtsbehörden setzen die DSGVO zunehmend energischer durch, insbesondere bei Großunternehmen.
  • Künftige Maßnahmen könnten auf automatisierte Durchsetzungsmechanismen und schnellere Verfahren abzielen.

2. Harmonisierung der Auslegung

  • Innerhalb der EU arbeiten die Datenschutzbehörden daran, eine einheitlichere Auslegung der DSGVO zu erreichen, um Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zu reduzieren.

3. Regulierung neuer Technologien

  • KI und DSGVO: Die Kombination der DSGVO mit neuen Vorschriften wie dem AI Act wird die Anforderungen an KI-Systeme verschärfen, insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Cloud- und Datenlokalisierung: Die DSGVO wird weiter mit Anforderungen zur Datenlokalisierung und Cloud-Souveränität verzahnt.

4. Auswirkungen von Urteilen

  • Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) werden die Anwendung der DSGVO weiter prägen, insbesondere in Bezug auf Datenübertragungen in Drittstaaten.

5. Digitalisierung und Automatisierung

  • Zukünftige Entwicklungen könnten automatisierte Datenschutzlösungen und standardisierte Mechanismen für Datenverarbeitungsverträge beinhalten.

 

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