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Kryptorecht

Kryptorecht meint rechtliche Fragestellungen und Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Kryptografie, insbesondere sog. Blockchains, wie sie Bitcoins und manche andere Kryptowährung verwendet.

Blockchains

Nicht zuletzt durch die Kryptowährung Bitcoin erlangten Blockchains eine besondere Bekanntheit. Dabei geht es im wesentlichen um eine dezentrale Speicherung von Daten ohne notwendiges wechselseitiges Vertrauen und ohne zentrale Stellen (wie Zentralbanken) anlässlich der letzten grossen Finanzkrise 2009. So werden die Daten in Blöcken gespeichert, beginnend mit einem ersten Block nebst Hash-Wert. Ein neuer anzuhängender Block muss mit diesem Hash eine komplexe kryptografische Operation lösen und wird sodann an den bestehenden Block bzw. die bestehende Blockchain angehängt usw.

Blockchains werden keineswegs nur für Kryptowährungen, wie Bitcoins, verwandt und nicht jede Kryptowährung basiert auf Blockchains. Vielmehr sind Blockchains auch im IT-Auditing, im Zusammenhang mit bestimmten Compliance-Prozessen, allgemein im Finanzwesen sowie in vielen weiteren Bereichen in der Anwendung und der Diskussion.

Rechtsrahmen des Kryptorechts

Es wird keinen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Anwendungsbereiche geben. Allerdings erscheint absehbar, dass sich kryptorechtliche Fragen nach dem jeweiligen Anwendungsbereich richten werden müssen. So steht zu Erwarten, dass die Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum, XRP, Bitcoin Cash, EOS, Litecoin, Stellar, Cardano oder IOTA (um lediglich einige der über tausend verschiedener Kryptowährungen zu nennen) letztlich der bankenrechtlichen Regulierung unterfallen wird. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedenfalls Bitcoin als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes eingestuft. Dadurch kann eine bankaufsichtsrechtliche Erlaubnis für bestimmte Leistungen erforderlich werden. Es liegt relativ nahe, dass die übrigen Kryptowährungen ebenfalls unter das Kreditwesengesetz und andere finanzrechtliche Regulatorien fallen.

Bitcoin-Recht und andere rechtliche Fragen zu Kryptowährungen

Bitcoins basieren auf Blockchains. Niemand sichert den Wert der Bitcoins zentralisiert ab. Andererseits sind Bitcoins (derzeit) unabhängig von Staaten und Regierungen und unterliegen vielerorts (noch) keinen Kapitalverkehrskontrollen. Dies wirft zahlreiche rechtliche und steuerrechtliche Probleme auf sowie lässt beispielsweise auch Fragen der Geldwäsche aufkommen.

Praktisch werden in der Blockchain alle Bitcoin-Käufe und Verkäufe dezentral und für jeden sichtbar gespeichert. Dennoch erfolgt lediglich eine pseudonyme Teilnehmerspeicherung, so dass die Identität des einzelnen Teilnehmers in der Blockchain nicht ermittelt werden kann.

Bitcoinrecht oder auch nur die Rechtsnatur des Bitcoin sind derzeit noch nicht abschliessend geklärte Rechtsmaterien. So handelt es sich nicht um eine Währung, sondern eine Rechnungseinheit und ein Finanzinstrument im Sinne des KWG (so das BaFin). Bitcoins sind als Zahlungsmittel (weltweit ganz überwiegend) nicht anerkannt. Die Anwendung des deutschen Zivil-/Wirtschafts- und Steuerrechts wirft indes viele Detailfragen auf, die jeweils individuell geprüft und gelöst werden müssen. Schon an sich einfache Fälle aus dem Bereich „Gewährleistung und Haftung“ bedürfen einer exakten Analyse der verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten. Die Einbeziehung besonderer Verfahren, wie Schiedsverfahren, oder besonderer Regelungen, wie jenen des Datenschutzes, führen zu weiteren rechtlichen Schwierigkeiten des Bitcoinrechts. Viele der noch bestehenden Rechtsunsicherheiten werden voraussichtlich jedoch nach und nach geklärt werden.

Das „Bitcoinrecht“ ist längst kein Recht der Bitcoins mehr. Vielmehr sind die zahllosen weiteren Kryptowährungen mit all ihren teils sehr unterschiedlichen tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltungen ebenfalls rechtlich zu beurteilen. Dabei werden viele Problemstellungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einheitlich geklärt werden können.

Von besonderer Bedeutung bleiben die eigentlichen Geschäfte im Finanzbereich im Zusammenhang mit Kryptowährungen, Fragen der Erlaubnispflicht, Betreiber-Haftungsfragen, bankrechtliche und sonstige aufsichtsrechtliche Fragen sowie steuerrechtliche Fragen.

Initial Coin Offering (ICO)

Im Unterschied zu einem Börsengang (Initial Public Offering, IPO) stellt das ICO eine Unternehmensfinanzierung des Start Ups vermittels Kryptowährung dar. Dabei werden typischerweise sogenannte Tokens ausgegeben und mit Kryptowährung bedient. Die verwandten Systeme sind sehr unterschiedlich und sollen zumeist erheblich grössere Flexibilitäten als klassische Finanzierungen bieten. Ferner sollen sonst vorhandene regulatorische Normen vermieden werden.

Was können wir für Sie erledigen?

Als wirtschaftsrechtliche Kanzlei bearbeiten wir die gesamte Klaviatur des Kryptorechts, des Bitcoinrechts und der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen:

  • Rechtliche Begleitung von Kryptowährungen in allen Phasen der Entwicklung
  • Rechtliche Beratung von Plattformen der Kryptowährungen im Zusammenhang mit vertraglichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen, speziellen Fragen
  • Rechtliche Beratung und Begleitung von Start Ups (ICOs) oder anderen Finanzierungsrunden im Zusammenhang mit Krypto-Projekten
  • Bearbeitung und Begutachtung aller kryptorechtlichen Fragestellungen zur individuellen Lösung von Einzelfallproblematiken
  • Durchführung von Krypto-Due Diligences

 

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