IT-RechtsstreitigkeitenIT-Gerichtsverfahren weisen in der Regel die Besonderheit auf, dass der Wissensstand zwischen den Parteien und dem Gericht stark auseinanderfällt. Wie im Bauprozess entstehen so häufig Punktesachen, bei denen die einzelnen Punkte (einzelne Mängel) durch einen Sachverständigen bewertet werden. Im Rahmen eines IT-Rechtsstreits geht es mithin um schwierige Fragen der Mangelhaftigkeit, des Verzugs und damit einhergehender Folgefragen. Aufgrund der Sachverständigenlastigkeit des Verfahrens kommt auch ein vorgelagertes selbständiges Beweisverfahren zur Schaffung einer einheitlichen Tatsachenbasis als Grundlage für Vergleichsverhandlungen in Betracht. Selbstständiges Beweisverfahren/ Klageverfahren (Rücktrittsklage, Schadensersatz, Minderung)Statt einem selbstständigen Beweisverfahren kommen auch direkte Klagen, wie eine Rücktrittsklage, ein Minderungsverfahren, Schadensersatzanträge u.a. in Betracht. Dabei kann das Gericht bei asureichender Substantiiertheit auch schon vor einer mündlichen Verhandlung ein Sachverständigengutachten einholen. Dies wird jedoch nicht die Regel sein. IT-SchiedsverfahrenIT-Rechtsstreitigkeiten müssen nicht zwingend vor einem ordentlichen Gericht ausgetragen werden. Bei Vereinbarung einer entsprechenden Schiedsgerichtsbarkeit können diese häufig schneller und fachlich - bezogen auf den technischen Aspekt - versierter abgeschlossen werden. IT-MediationsverfahrenMit Mediationsverfahren in IT-Sachen haben wir insoweit gute praktische Erfahrungen gesammelt, als ein normales Gerichtsverfahren Sachverständigenkosten in wenigstens 5-stelliger Höhe (selbst in einfachen Verfahren) mit sich bringen kann, die im IT-Mediationsverfahren vermieden werden. |