Amazon-RechtNeben eBay stellt Amazon aufgrund seiner Verbreitung bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine professionelle Online-Handelssplattform. Im Fall Amazon sind die vertraglichen Regelwerke zwar durch weniger Freiräume gekennzeichnet. Jedoch gibt dies neuen und bestehenden Händlern auch positive Vorgaben, solange und soweit dem Händler der rechtliche Rahmen bekannt und von diesem beachtet wird. Folgende Themen spielen hier u.a. eine Rolle: Das Dranhängen an fremde Angebote kann eine wettbewerbrechtliche Behinderung oder eine Markenverletzung/ Firmennamensverletzung darstellen. Die Behauptung einer Geschmacksmusterverletzung/ Markenverletzung führt zur Sperrung des Angebots durch Amazon und im Falle mehrfacher Verletzung wird die Account-Schliessung angedroht.Durch eigene Designregistrierungen/ Markenregistrierungen kann ein Produkt auch bei Amazon monopilisiert werden.Schutz der eigenen ASIN, der EAN/GTIN. Neue Nutzungsbedingungen von Amazon, geänderte AGB für den Amazon Marketplace.Angebotssperrung und die Erzwingung der Freigabe einmal gesperrter AngeboteAccountsperrung und AccountfreigabeFalsche Bewertung des Amazon-VerkaufsAbmahnung bei Amazon
Neben Amazon existieren einige “Amazon-ähnliche” Verkaufsplattformen, die häufig eine geringere Produktvielfalt bieten, jedoch rechtlich weitgehend ähnlich zu beurteilen sind. |