Facebook-RechtDie Rechtsbeziehungen der Facebook-Nutzer untereinander sowie im Verhältnis zu Dritten ändern sich laufend durch neue “Regeln” (Allgemeine Nutzungsbedingungen von Facebook), besondere Vereinbarungen, neue, von Facebook beworbene oder angebotene Möglichkeiten sowie im übrigen durch Änderungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Diese Regelungsflut betrifft keineswegs lediglich datenschutzrechtliche Schwierigkeiten, sondern stellt insbesondere dann eine besondere Hürde bei der rechtskonformen Verwendung dar, wenn ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zugrunde gelegt werden muss. Dies gilt für jeden Facebook-Auftritt, der von Unternehmen und Unternehmern geführt wird. Dabei können sich Nutzer nicht schlicht darauf berufen, “Facebook mache das so” oder “Facebook gebe das vor”. Denn die eigentliche Rechtsverletzung begeht im Ergebnis zumeist der einzelne Nutzer. Dabei geht es weniger um eindeutige Rechtsverletzungen, wie die Beleidigung von Dritten oder Arbeitgebern, als vielmehr beispielsweise unbedachtes Verbreiten von rechtlich geschützten digitalen Daten, wie Fotos, Filmen etc. Wir kennen Facebook und wissen, wie Sie Rechtsverletzungen vermeiden und - notfalls - selbst verfolgen. |