IT-Recht-Kanzlei horak Rechtsanwälte/ FachanwälteDie IT-Branche kennen wir in allen Stufen ihrer Wertschöpfungskette. Zudem hat unser seit nunmehr über 15 Jahren auf dem Gebiet des IT-Rechts tätiger Anwalt Dipl.-Ing. Michael Horak neben seinem rechtswissenschaftlichen Studium ein solches der Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunkten auf den Gebieten Informationstechnologie/ Telekommunikation absolviert. Auch unser im Domainamensrecht versierter Anwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard stammt aus dem technischen Feld des IT-Rechts. So sprechen wir Ihre Sprache: Verständlich für Sie, Gegner, Behörden und insbesondere Gerichte. Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik sowie Netzwerke bilden unsere Rechtspraxis ab. Online, offline, ob als ASIC oder APP. national oder international. Das Recht der Informationstechnologie, Medienrecht, Internetrecht oder Onlinerecht vereint eine Vielzahl von Rechtsgebieten (u.a. Domainrecht, IT-Recht, Telekommunikationsrecht, Urheberrecht, Computerrecht, Medienrecht, allgemeines Zivilrecht). Wir kennen uns "im Netz" und seinen deutschen, europäischen und internatioanalen Regelungen im Lichte unserer täglichen IT-Praxis aus. Die möglichst rechtssichere Umsetzung von einfachen Web- bis hin zu komplexen IT-Projekten mit der Erstellung notwendiger Verträge im Bereich des Computerrechts, Urheberrechts und Domainrechts, sowie die Erarbeitung individuell angepasster allgemeiner Geschäftsbedingungen mit Nebenbedingungen (Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Konformitätserklärungen usw) gehört zu unserer Praxis. Kurzum: Wir kennen summarisch natürlich die Fachbegriffe und Branchenzusammenhänge. Darüber hinaus vermögen wir insbesondere auch komplizierte technische Sachverhalte so für die übrigen Organe der Rechtspflege aufzubereiten, dass die tatsächlichen technischen Probleme erfasst und entsprechend gewürdigt werden können. Präzise und schnell können wir erschliessen, worauf es Ihnen ankommt. Genau so stellen wir dies in behördlichen und gerichtlichen kompetent dar und überzeugen auch gerne Ihre Partner oder Gegner aussetgerichtlich. Welche Leistungen bieten wir im IT-Recht von Hannover aus?Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik sowie Netzwerke bildet unsere Spezialisierung. Dies umfasst insbesondere: - Projekt- und Unternehmensbegleitung in allen branchenspezifischen Rechtsfragen aus dem IT-/ TK-Markt.
- Vertragserstellung und Vertragsprüfung (nebst it-rechtlichen besonderen und allgemeinen AGB)
- Lizenzwesen (Software, Hardware, Hinterlegung/ Escrow)
- Vertragsdurchsetzung
- Abwehr von Ansprüchen
- Genehmigungs- und Zulassungsverfahren
- Urheberrecht und Medienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz und sonstige Sicherung von Unternehmenswerten.
Im Rahmen der vorgenannten Übersicht decken wir auf dem Gebiet des IT-Rechts folgende Bereiche ab: Internetrecht, Onlinerecht: - Haftung für Inhalte im Internet
- Onlinespezifisches Urheberrecht
- Meinungsäußerungen im Netz, Schutz des Persönlichkeitsrechts, Ehrschutz
- Providerverträge, Providerhaftung
- Abmahnungen und deren Abwehr
- Erstellung von Nutzungsbedingungen für Websites
- Haftung von Foren- und Plattformbetreibern
- Filesharing, illegaler Download von Musik und Filmen
- Haftung für Hyperlinks, Suchmaschinen
- Datenschutz, Erstellung von Datenschutzerklärungen
- Domainstreitigkeiten, Recht der Domains
- Online-Marketing (Werbe- und Vermarktungsverträge)
- Rechtliche Betreuung von Internet-Service-Providern, Webdesignern, Medienagenturen, Betreibern von Webshops Websites und eBay-Shops
- Jugendschutz im Netz
- E-Commerce, E-Business
- Digitalisierung (Digitalisierungsrecht), Industrie 4.0, Automatisierung
IT-Vertragsrecht- Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen (Softwareerstellung , -überlassung, -anpassung, Hardwarebeschaffung, Supportverträge, Systemverträge, Lizenzverträge, alternative Lizenzmodelle, Projektverträge, Vertriebsverträge, Mitarbeiter- und Beraterverterträge)
- Softwareüberlassung über das Internet
- APP-bezogene Vertragswerke
- Datenschutzverträge
- Erstellung von AGB (auch EVB-IT)
- Providerverträge (Zugang, Hosting, Housing, ASP)
- Software-Escrow
- Service Level Agreements
- Gewährleistungsrecht (Softwaremängel/Hardwaremängel/Systemfehler/Netzwerkfehler)
- IT-Compliance
Urheberrecht und Medienrecht, Markenrecht, Titelschutzrecht, Wettbewerbsrecht- Software
- Open Source Software
- Internetinhalte in Websites, Webshops, eBay Shops
- Domains
- Filesharing, P2P, Downloads von Musik und Filmen
- Datenbanken
- Werberecht
Internationales IT-Recht- Internationale IT-Projektvertragsrecht
- Internationales Softwarerecht (grenzüberschreitende Softwareüberlassung)
- Internationales Urheberrecht
- Schiedsverfahren (zB ICC)
IT-Vergaberecht- IT-Vergabe
- Prüfung bzw. Erstellung der IT-Vergabeunterlagen
- Prüfung bzw. Erstellung der IT-Vergabe-Ausschreibung
- Durchführung der IT-Vergabe für öffentliche Auftraggeber
- Vertretung in IT-Vergabeverfahren
Rechtliche Prüfung von Webseiten- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutz
- Jugendschutz
- wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Ihrer Werbung
- Preisangaben
Medien- und Presserecht- Telekommunikationsrecht
- Internet-Telefonie, VoIP
- Radio-/TV-Streaming
- Ton-/Musik-/Bildrecht
- Online- und Offline Presserecht
IT-spezifisches Strafrecht- Datenschutzrecht
- Datenklau
- Wettbewerbsrecht
DigitalisierungAls „Industrie 4.0“ ist nicht neu, dass Automatisierung die menschliche Arbeitskraft unterstützen oder ersetzen. Vielmehr begann dieser Prozess mit der Industrialisierung als solcher und setzt sich seither stetig fort. In den letzten Jahren sind mit einer umfassenden Digitalisierung über alle Wirtschaftszweige und Wertschöpfungsketten hinweg allerdings eine neue Dimension - insbesondere in Verbindung mit Automatiersung erreicht. Im Transportwesen mögen exemplarisch Flugtaxis, autonomes Fahren oder Liefer-Drohnen mit all ihren tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen herausgegriffen werden. Stetig neue IT-basierte Geschäftsmodellen, Leistungen und Produktionsprozesse lassen IoT (Internet of Things) ebenso boomen wie „smarte“ Leistungen (Smart Home, Smart Car, Smart Watch etc). Parallel zu dieser Digitalisierung lassen sich digitale Leistungen globalisiert platzieren. Zur Digitalisierung gehört neben der Automatisierung eine stetig präziser werdende KI (künstliche Intelligenz), eine höheres Mass an Vernetzung und immer komplexere Prozesse. Das Rechtswesen läuft der Entwicklung im Bereich der Digitalisierung/ Automatisierung traditionell wie anderen Innovationen hinter her. So sind viele Rechtsfragen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten im Zusammenhang mit der Digitalisierung noch ungeklärt und teils bewegen sich die „Rechtsteilnehmer“ auch im (noch) rechtsfreien Raum. Datenschutzrecht, Datensicherheitsrecht, IT-Recht, Urheberrecht bzw geistiges Eigentum, Telekommunikationsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Haftungsrecht oder Vertragsrecht kann im Zusammenhang mit Projekten der Digitalisierung ebenso eine Rolle spielen, wie das öffentliche Recht, das allgemeine Zivilrecht oder strafrechtliche Aspekte. IT-Recht Kanzleihorak Rechtsanwälte begleitet Sie durch das gesamte IT-Recht. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu Ihnen an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Natürlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Privatpersonen. Das ist auch gut so. Wir bieten jedoch mehr. Unser Profil wird durch unsere Anwälte geprägt. Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir auch alternativen Lösungswegen pragmatisch gegenüber. Unserer Anwälte üben ihren Traumberuf aus. So lässt sich perfekte Beratung bei höchstem Qualitätsanspruch mit Ihrer persönlichen Betreuung in unserem Hause verbinden. Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.
Vertretungsberechtigung der IT-RechtlerDie Rechtsanwälte sind bei allen Gerichten (alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie alle Bundesgerichte mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen) vertretungsberechtigt. Natürlich begleiten wir unsere Mandanten auch vor dem EGMR (europäisches Gericht für Menschenrechte), dem EuG (europäisches Gericht 1. Instanz), dem EuGH (europäischer Gerichtshof) und vielen weiteren nationalen und internationalen Behörden und Schiedsgerichten. |