Onlineshop-RechtDie rechtssichere und auch abmahnsichere Gestaltung eines Onlineshops/ Webshops ist rechtlich deshalb unmöglich, weil aus der Vielzahl der rechtlich einzuhaltenden Vorschriften beispielsweise auch solche herausragen, die sich nahezu täglich etwas aufgrund neuer Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften ändern. Dies gilt z.B. für das wettbewerbsrechtliche Verbot einer Irreführungsgefahr. Wann eine solche Irreführungsgefahr im Rahmen eines Bestellvorgangs oder bei der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen vorliegt, beantworten viele Gerichte darüberhinaus unterschiedlich. Daraus folgt jedoch auch, dass eine pauschale Überprüfung eines Shops nach einfachen Stichpunkten im Ergebnis keine Rechtssicherheit, wohl aber eine bessere Absicherung, als ohne eine solche Prüfung bietet. Darüberhinaus sollte jeder Shop vor dem Echtzeitbetrieb im Detail anwaltlich geprüft werden. Dies muss eine Vollüberprüfung sein. Folgende rechtlichen Aspekte sollte jeder Internetshop mindestens beachten und anwaltlich prüfen lassen: Leistungsbeschreibung der einzelnen Leistungen (Waren und/oder Diesntleistungen) selbst erstellt, richtig und, vollständig (ggfs. produktspezifische Gesetze beachten)Bilder, Texte, Medien und sonstige Inhalte frei von Rechten Dritter oder vollständige Rechtekette (Rechteinhaber bis Lizenznehmer) eindeutig zutreffendIT-Datenschutzerklärung vollständig (keine Cookies bzw Erläuterung hierzu,IP-Adressenspeicherung,Opt-In bei Newslettern, Datensparsamkeit)IT-Datensicherheit beachten (Verschlüsselung sensibler Daten, Sicherheit der wählbaren Passwörter)Preisangaben und Lieferkosten zutreffend (ggfs. Grundpreisangaben erforderlich, Versandkosten vollständig, Endpreis zutreffend)Bestellvorgang transparent ausgestaltet (Darstellung der notwendigen Schritte, Korrektur- und Ergänzungsmöglichkeit, Zahlungsoptionen zutreffend)Widerrufs-/Rückgabebelehrung (Gesetzliche Fassung ohne Änderungen/Ergänzungen verwenden)AGB selbst erstellt und überprüft (kein Kopieren fremder AGB, richtige Einbeziehung in den Bestellprozess)Bestell-Button korrekt formulierteMail-Bestätigung (mit Leistungsangaben, rechtlichen Informationen in „Textform“, also AGB, Widerrufsbelehrung, Anbieterkennzeichnung)Impressumspflicht (Impressum zutreffend und 1-Klick entfernt)
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