IT-Recht  Rechtsanwälte  IT-Muster  Muster-Datenschutzerklärung  Kontakt  Impressum  Datenschutz  Links  AGB

it-rechthannover.de

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart

 

IT-Recht   KI-Recht   IT-Ausschreibung   EVB-IT-System   IT-Vergaberecht   Datenschutzrecht   IT-Sicherheit   IT-Vertrag   IT-Projektrecht 
 
IT-Vertragsrecht   IT-Vertriebsrecht   IT-Outsourcing   Internetrecht   Softwarerecht   IT-Gewährleistung   IT-Rechtsstreit   IT-Compliance 
 
Amazon  eBay  Telemedien  Websites  Onlineshops  APPs  Social Media  Facebook  Twitter/X  Cloud Computing  Mobiles Internet  Kryptorecht  Reputationsrecht  Digitalisierung  Spielerecht 

IT-Recht Hannover Anwalt Internetrecht Onlinerecht Urheberrecht Recht der neuen Medien Persöhnlichkeitsrecht Providervertrag Abmahnung Haftung des Webseiteninhabers Datenschutz Haftung für Suchmaschineneinträge Domainstreitigkeiten ISP Webdesignerrecht Jugendschutz IT-Vertragsrecht Rechtsanwalt Anwaltskanzlei  Softwareüberlassung AGB-Erstellung Escrow-Vereinbarung IT-Compliance Softwarerecht Open Source  TK-Recht IT EDV-Recht UWG wettbewerbsrecht Abmahnung Impressum Widerrufsbelehrung datenschutz  IT-Musterverträge

IT-Recht.. Internetrecht.. APPs..
IT-Recht
Internetrecht
Telemedien
Websites
Onlineshops
Social Media
APPs
Cloud Computing
Mobiles Internet

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@it-rechthannover.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 82
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@it-rechthannover.de

 


 

 preisangaben im Internet Bildrecht  Mobile Computing Recht Cloud Computing Recht Apps-recht Telemedienrecht TMG Social Media Recht Anwalt App-Recht iDPLA EULA Account-Sperrung drucken
 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Markenrecht Patentrecht Urheberrecht Markenverletzung Designrecht Designverletzung IT IT-Recht Informationstechnologierecht Internetrecht speichern
 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Jugendschutzrecht Medienrechtlich Rundfunkstaatsvertrag Streaming-Recht IT Anwalt zurück
 Datenschutz Datenrecht BDSG Landesmedienrecht Landesmedienanstalt Anwalt Fachkanzlei Bewertungsrecht falsche Bewertung Schmähkritik Beleidigung Meinungsäusserung Digitalisierung Industrie 4.0 Digitalisierungsrecht
Kontakt

APPs-Recht/ APP-Entwicklung und Recht

APPs unterscheiden sich von Standardsoftware vor allem durch den Vertriebsweg. Der einzelne APP-Entwickler hat keine unmittelbare Möglichkeit, die Bedingungen für den APP-Vertrieb selbst zu bestimmen.

Vielmehr unterwirft er sich den Vertriebsbedingungen und Lizenzbestimmungen der jeweiligen Vertriebsplattformen für iPhone-Apps (iTunes-ähnlich durch iDPLA, iPhone/iPad Developer Program License Agreement), Android-Apps (Google) oder Windows-Apps. Diese Regelungen sehen neben der Vereinbarung von US-Recht vor allem eine Compliance beim App-Entwickler vor; der App-Entwickler muss also dafür sorgen, dass er alle rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit seiner APP einhält.

Sodann lässt sich der Vertriebsplattforminhaber zahlreiche Rechte einräumen, teils im Rahmen eines EULA (End User Licence Agreement), das der Endnutzer mit dem App-Hersteller so abschliessen muss, dass der Vertriebsplattforminhaber ebenfalls alle Rechte selbst geltend machen kann.

Im Detail sind die rechtlichen Vorgaben für europäische Verhältnisse sehr gross, aber, soweit ersichtlich, nicht verhandelbar.

Wir prüfen rechtlich Ihre APP und begleiten deren Entwicklung sowie den Vertrieb auch im Mehrplattformenumfeld. Dabei können Sie auf Erfahrungen seit dem Jahr 2009 zurückgreifen, so dass wir heute eine detailierte Expertise der rechtlichen Rahmenbedingungen vorhalten.

Die Entwicklung und der Vertrieb von Apps über den Google Play Store (Android) und den Apple App Store (iOS) unterliegen vielfältigen rechtlichen Anforderungen. Entwickler müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigen, darunter Vertragsbedingungen, In-App-Käufe, Jugendschutz, Datenschutz, Urheberrecht, Nutzungsrechte und Verdienstmöglichkeiten.

1. Vertragsbedingungen mit den Plattformbetreibern

1.1. Google Play Store

Entwickler müssen den Google Play Developer Distribution Agreement zustimmen. Dieses regelt die Bedingungen für die Verbreitung von Apps über den Play Store.

Wichtige Punkte:

  • Vertriebslizenz: Entwickler gewähren Google eine Lizenz zur Verbreitung der App.

  • Zahlungen: Google behält eine Servicegebühr von 15% bis 30% der Einnahmen ein.

  • Inhalte: Apps müssen den Google Play Developer Program Policies entsprechen.

1.2. Apple App Store

Für den Vertrieb über den App Store müssen Entwickler dem Apple Developer Program License Agreement zustimmen.

Wichtige Punkte:

  • Vertriebslizenz: Apple erhält das Recht, die App zu vertreiben.

  • Zahlungen: Apple behält eine Provision von 15% bis 30% der Einnahmen ein.

  • Inhalte: Apps müssen den App Store Review Guidelines entsprechen.

2. In-App-Käufe

Sowohl Google als auch Apple bieten In-App-Kauf-Systeme an, die Entwickler nutzen müssen, wenn sie digitale Inhalte innerhalb der App verkaufen.

Wichtige Punkte:

  • Verpflichtung zur Nutzung: Digitale Inhalte müssen über die jeweiligen In-App-Kauf-Systeme abgewickelt werden.

  • Provisionen: Beide Plattformen erheben eine Provision von 15% bis 30% auf In-App-Käufe.

  • Transparenz: Entwickler müssen klar über Preise und Bedingungen informieren.

3. Jugendschutz

Apps müssen den Jugendschutzgesetzen entsprechen.

Wichtige Punkte:

  • Altersfreigabe: Apps müssen eine Altersfreigabe erhalten.

  • Inhalte: Jugendgefährdende Inhalte sind verboten.

  • Kontrollmechanismen: In-App-Käufe sollten durch Mechanismen wie Passwortabfragen geschützt werden, um unbefugte Käufe durch Minderjährige zu verhindern.

4. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt strengen Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO in der EU.

Wichtige Punkte:

  • Datenschutzerklärung: Eine transparente Datenschutzerklärung ist erforderlich.

  • Einwilligung: Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten muss eine informierte Einwilligung eingeholt werden.

  • Datensicherheit: Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten sind Pflicht.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Entwickler müssen sicherstellen, dass sie die Rechte an allen verwendeten Inhalten besitzen oder entsprechende Lizenzen eingeholt haben.

Wichtige Punkte:

  • Eigene Inhalte: Selbst erstellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

  • Fremde Inhalte: Für die Nutzung fremder Inhalte sind Lizenzen erforderlich.

  • Open Source: Bei der Nutzung von Open-Source-Komponenten müssen die jeweiligen Lizenzbedingungen beachtet werden.

6. Verdienstmöglichkeiten

Entwickler können durch verschiedene Modelle Einnahmen erzielen:

  • Kaufpreis: Einmaliger Kauf der App.

  • In-App-Käufe: Verkauf digitaler Inhalte innerhalb der App.

  • Abonnements: Wiederkehrende Zahlungen für Premium-Inhalte oder Funktionen.

  • Werbung: Einbindung von Werbeanzeigen innerhalb der App.

7. Erforderliche Verträge und Alternativen

Neben den Verträgen mit den Plattformbetreibern sollten Entwickler weitere rechtliche Vereinbarungen treffen:

  • Nutzungsbedingungen: Regeln für die Nutzung der App durch Endnutzer.

  • Datenschutzerklärung: Informationen zur Datenverarbeitung.

  • Lizenzverträge: Bei Nutzung fremder Inhalte oder Technologien.

Alternativ zum Vertrieb über die offiziellen App-Stores können Entwickler ihre Apps über eigene Kanäle vertreiben. Dabei müssen sie jedoch selbst für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sorgen und auf die Reichweite der großen Plattformen verzichten.

Die Entwicklung und der Vertrieb von Apps erfordern eine sorgfältige Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um Risiken zu minimieren und den Erfolg der App zu gewährleisten.

 

IT-Recht EDV-Recht Computerrecht Internetrecht Onlinerecht  IT-Vergabrecht Internationales IT-Recht ICC-Schiedsverfahren internationales Softwarerecht internationales Urheberrecht  drucken  Datenschutz Privatsphäre datenrecht Datenschutzrecht informationelle Selbstbestimmung Informationsfreiheit  Rechtsanwalt Fachanwalt Kanzlei AGB Onlineshop Datenschutzerklärung Muster Domainkaufvertrag Domain Sale Contract Lizenzvertrag Software-Entwicklungsvertrag Softwarelizenzvertrag Softwareliefervertrag Softwarekaufvertrag speichern  IT-Gewährleistungsrecht IT-Haftungsrecht  Internetrecht Website-Recht Amazon-Recht eBay-Recht Social Media Recht Facebook-Recht Softwarerecht It-Rechtsstreit  Vertrag erstellen Mustervertrag IT-Sicherheit Datenrechte Gehaimhaltung Softwarevertrag Softwarelizenz Fachanwaltskanzlei kostenloser Mustervertrag zurück  Fachanwalt Medienrecht IT-Recht Kanzlei IT-Recht Hannover Anwalt IT-Compliance IT-Gerichtsverfahren Punktesachen Bedienfehler Softwaremangel Sachverständiger Anfrage

 

 

horak Rechtsanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  Fon:0511/357356/0  Fax 0511/357356/29  info@it-rechthannover.de