IT-Recht  Rechtsanwälte  IT-Muster  Muster-Datenschutzerklärung  Kontakt  Impressum  Datenschutz  Links  AGB

it-rechthannover.de

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart

 

IT-Recht   KI-Recht   IT-Ausschreibung   EVB-IT-System   IT-Vergaberecht   Datenschutzrecht   IT-Sicherheit   IT-Vertrag   IT-Projektrecht 
 
IT-Vertragsrecht   IT-Vertriebsrecht   IT-Outsourcing   Internetrecht   Softwarerecht   IT-Gewährleistung   IT-Rechtsstreit   IT-Compliance 
 
Amazon  eBay  Telemedien  Websites  Onlineshops  APPs  Social Media  Facebook  Twitter/X  Cloud Computing  Mobiles Internet  Kryptorecht  Reputationsrecht  Digitalisierung  Spielerecht 

IT-Recht Hannover Anwalt Internetrecht Onlinerecht Urheberrecht Recht der neuen Medien Persöhnlichkeitsrecht Providervertrag Abmahnung Haftung des Webseiteninhabers Datenschutz Haftung für Suchmaschineneinträge Domainstreitigkeiten ISP Webdesignerrecht Jugendschutz IT-Vertragsrecht Rechtsanwalt Anwaltskanzlei  Softwareüberlassung AGB-Erstellung Escrow-Vereinbarung IT-Compliance Softwarerecht Open Source  TK-Recht IT EDV-Recht UWG wettbewerbsrecht Abmahnung Impressum Widerrufsbelehrung datenschutz  IT-Musterverträge

IT-Recht.. IT-Muster.. Outsourcing-Vertrag..
IT-Recht
IT-Muster
AGB Onlineshop
Datenschutzerklärung
Domainkaufvertrag
Domain Sale Contract
Escrow-Vertrag (Software)
Lizenz Softwareproduktion
Outsourcing-Vertrag
SEO Agreement
Software-Entwicklungsvertrag
Softwarelizenzvertrag
Softwareliefervertrag
Softwarekaufvertrag
SaaS-Vertrag

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@it-rechthannover.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@it-rechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@it-rechthannover.de

 


 

 preisangaben im Internet Bildrecht  Mobile Computing Recht Cloud Computing Recht Apps-recht Telemedienrecht TMG Social Media Recht Anwalt App-Recht iDPLA EULA Account-Sperrung drucken
 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Markenrecht Patentrecht Urheberrecht Markenverletzung Designrecht Designverletzung IT IT-Recht Informationstechnologierecht Internetrecht speichern
 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Jugendschutzrecht Medienrechtlich Rundfunkstaatsvertrag Streaming-Recht IT Anwalt zurück
 Datenschutz Datenrecht BDSG Landesmedienrecht Landesmedienanstalt Anwalt Fachkanzlei Bewertungsrecht falsche Bewertung Schmähkritik Beleidigung Meinungsäusserung Digitalisierung Industrie 4.0 Digitalisierungsrecht
Kontakt

Outsourcing Vertrag

Der Vertrag ist eine einfache Grundlage für ein IT-Outsourcing-Vorhaben unter Berücksichtigung vieler rechtlichen und technischen Aspekte. In jedem Fall sollte der Vertrag an die spezifischen Anforderungen des Projekts angepasst werden.

Outsourcing-Vertrag für IT-Dienstleistungen


Zwischen den Parteien

Auftraggeber (Unternehmen/öffentliche Einrichtung):
..

Auftragnehmer (IT-Dienstleister):
...


Präambel

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortung für die Bereitstellung, Pflege und Instandhaltung seiner IT-Infrastruktur, einschließlich Hardware, Software und IT-Dienste. Ziel dieses Vertrags ist die effiziente, sichere und kontinuierliche Bereitstellung der IT-Dienste im Einklang mit geltenden rechtlichen und vertraglichen Anforderungen.


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer übernimmt folgende Leistungen:

  • Bereitstellung, Installation und Konfiguration von IT-Hardware und -Software.
  • Laufende Pflege, Wartung und Instandhaltung der IT-Infrastruktur.
  • Überwachung der IT-Systeme und proaktive Fehlererkennung.
  • 24/7-Support und Störungsbehebung.

1.2 Service-Level-Vereinbarungen (SLA)
Die detaillierten Service-Level-Vereinbarungen, einschließlich Verfügbarkeitsgarantien und Reaktionszeiten, sind in Anhang 1 geregelt.

1.3 Exklusivität
Der Auftragnehmer ist der alleinige Dienstleister für die im Vertrag festgelegten Leistungen.


§ 2 Laufzeit und Kündigung

2.1 Vertragslaufzeit
Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und wird auf eine Dauer von [z. B. 5 Jahren] geschlossen. Eine automatische Verlängerung um [z. B. 1 Jahr] erfolgt, sofern keine Partei mit einer Frist von [z. B. 6 Monaten] zum Ende der Laufzeit kündigt.

2.2 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, insbesondere bei:

  • Schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
  • Wiederholten SLA-Verstößen durch den Auftragnehmer.


§ 3 Vergütung

3.1 Vergütungshöhe
Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer eine monatliche Vergütung in Höhe von [Betrag in Euro], zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bis zum [z. B. 15. eines Monats] auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen:

  • Kontoinhaber: [Name]
  • IBAN: [IBAN]
  • BIC: [BIC]

3.3 Preisänderungen
Der Auftragnehmer kann Preisanpassungen mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] ankündigen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag bei unzumutbaren Preisänderungen außerordentlich zu kündigen.


§ 4 Haftung

4.1 Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die aus einer Verletzung seiner vertraglichen Pflichten resultieren, wie folgt:

  • Direkte Schäden: Unbegrenzte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Leichte Fahrlässigkeit: Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden, maximal bis zur Höhe des zweifachen Jahreswertes der Vergütung.
  • Mittelbare Folgeschäden: Haftung bis zu [z. B. 1 Mio. Euro], sofern diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

4.2 Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht für:

  • Schäden durch höhere Gewalt.
  • Datenverluste, sofern der Auftraggeber nicht für regelmäßige Datensicherungen gesorgt hat.

4.3 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen oder Anweisungen entstehen.


§ 5 Gewährleistung

5.1 Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass:

  • Die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt erbracht werden.
  • Die eingesetzte Hardware und Software frei von Mängeln ist, die den Betrieb erheblich beeinträchtigen.

5.2 Mängelbeseitigung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, festgestellte Mängel innerhalb einer Frist von [z. B. 48 Stunden] nach Kenntnisnahme zu beheben.


§ 6 Datenschutz

6.1 Einhaltung der DSGVO
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten.

6.2 Auftragsverarbeitung
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO wird als Anhang 2 Bestandteil dieses Vertrags.

6.3 Datensicherheitsmaßnahmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.

6.4 Datenlöschung
Nach Vertragsende löscht der Auftragnehmer alle gespeicherten Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.


§ 7 Geheimhaltung

7.1 Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden, streng geheim zu halten.

7.2 Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • Zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind.
  • Nachweislich unabhängig entwickelt wurden.

7.3 Dauer
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren] bestehen.


§ 8 Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten

8.1 24/7-Support
Der Auftragnehmer gewährleistet eine Erreichbarkeit rund um die Uhr (24/7) für die Meldung von Störungen.

8.2 Reaktionszeiten
Die Reaktionszeiten betragen:

  • Kritische Störungen (Systemausfall): Reaktionszeit max. 1 Stunde.
  • Mittelschwere Störungen: Reaktionszeit max. 4 Stunden.
  • Geringfügige Störungen: Reaktionszeit max. 24 Stunden.

8.3 Wiederherstellungszeiten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, kritische Störungen innerhalb von [z. B. 6 Stunden] zu beheben.


§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort].

10.3 Änderungen des Vertrags
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.


Ort, Datum:


(Unterschrift Auftraggeber)


(Unterschrift Auftragnehmer)


Anlagen

  • Anhang 1: Service-Level-Vereinbarung (SLA)
  • Anhang 2: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

 

IT-Recht EDV-Recht Computerrecht Internetrecht Onlinerecht  IT-Vergabrecht Internationales IT-Recht ICC-Schiedsverfahren internationales Softwarerecht internationales Urheberrecht  drucken  Datenschutz Privatsphäre datenrecht Datenschutzrecht informationelle Selbstbestimmung Informationsfreiheit  Rechtsanwalt Fachanwalt Kanzlei AGB Onlineshop Datenschutzerklärung Muster Domainkaufvertrag Domain Sale Contract Lizenzvertrag Software-Entwicklungsvertrag Softwarelizenzvertrag Softwareliefervertrag Softwarekaufvertrag speichern  IT-Gewährleistungsrecht IT-Haftungsrecht  Internetrecht Website-Recht Amazon-Recht eBay-Recht Social Media Recht Facebook-Recht Softwarerecht It-Rechtsstreit  Vertrag erstellen Mustervertrag IT-Sicherheit Datenrechte Gehaimhaltung Softwarevertrag Softwarelizenz Fachanwaltskanzlei kostenloser Mustervertrag zurück  Fachanwalt Medienrecht IT-Recht Kanzlei IT-Recht Hannover Anwalt IT-Compliance IT-Gerichtsverfahren Punktesachen Bedienfehler Softwaremangel Sachverständiger Anfrage

 

 

horak Rechtsanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  Fon:0511/357356/0  Fax 0511/357356/29  info@it-rechthannover.de