Muster eines SaaS-VertragesEin einfacher Saa´S-Vertrag zwischen einem SaaS-Provider und einen Nutzer der SaaS-Dienste ohne weitere spezifische Regelungen ist nachfolgend wiedergegeben. SaaS-Vertrag
Zwischen den folgenden Parteien:Anbieter (SaaS-Provider) .. Kunde (Nutzer der SaaS-Dienste) ..
PräambelDieser Vertrag regelt die Bereitstellung von Software-as-a-Service (SaaS)-Diensten durch den Anbieter an den Kunden. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software auf einer Cloud-basierten Plattform zur Verfügung, und der Kunde nutzt diese Dienste im Rahmen der vereinbarten Bedingungen. Dieser Vertrag berücksichtigt die relevanten europäischen Gesetze, insbesondere das Datenschutzrecht (DSGVO) und das Urheberrecht.
§ 1 Vertragsgegenstand1.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software [Name der Software] zur Verfügung, die über eine Cloud-Infrastruktur zugänglich ist. 1.2 Die Nutzung umfasst die Bereitstellung von Funktionen, Speicherplatz und den Zugriff über einen Webbrowser oder eine entsprechende Applikation. 1.3 Der Kunde erhält ausschließlich das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht, nicht das Eigentum an der Software oder der zugrunde liegenden Infrastruktur.
§ 2 Nutzungsrechte2.1 Einräumung von Nutzungsrechten Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein, beschränkt auf die Dauer des Vertrags. 2.2 Verwertungsarten nach Urheberrecht Das Nutzungsrecht umfasst: - Das Recht zur Anzeige und Nutzung der Software im Rahmen der bereitgestellten Funktionen.
- Das Recht zur Speicherung und Verarbeitung von Daten innerhalb der Plattform.
- Das Recht zur Erstellung von Berichten oder Exporten, die durch die Software generiert werden.
2.3 Beschränkungen der Nutzung Der Kunde darf die Software nicht: - Kopieren, außer soweit dies für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist.
- Verändern, dekompilieren oder zurückentwickeln, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt.
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Dritten zugänglich machen.
2.4 Geistiges Eigentum Alle Rechte an der Software, einschließlich des Quellcodes, der Dokumentation und der Markenzeichen, verbleiben beim Anbieter.
§ 3 Bereitstellung und Service Level3.1 Verfügbarkeit Der Anbieter garantiert eine Verfügbarkeit von [z. B. 99,9 %] pro Monat, mit Ausnahme von geplanten Wartungsarbeiten und Fällen höherer Gewalt. 3.2 Service Level Agreement (SLA) Die detaillierten Service-Level-Vereinbarungen, einschließlich Reaktionszeiten bei Störungen, sind in Anhang 1 festgelegt. 3.3 Wartung und Updates Der Anbieter führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch und stellt Updates bereit, um die Funktionalität der Software sicherzustellen. Updates dürfen die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich einschränken.
§ 4 Datenschutz und Datensicherheit4.1 Einhaltung der DSGVO Der Anbieter verpflichtet sich, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und die personenbezogenen Daten des Kunden oder der Endnutzer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu verarbeiten. 4.2 Auftragsverarbeitung Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird als Anhang 2 Bestandteil dieses Vertrags. 4.3 Datenhoheit und -schutz Der Kunde bleibt Eigentümer aller von ihm in die Software eingegebenen Daten. Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten des Kunden vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. 4.4 Datenlöschung Nach Vertragsende löscht der Anbieter alle Kundendaten innerhalb von [z. B. 30 Tagen], es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. 4.5 Standort der Datenverarbeitung Die Daten werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union verarbeitet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen5.1 Vergütung Die Nutzung der SaaS-Dienste erfolgt gegen Zahlung einer monatlichen oder jährlichen Gebühr in Höhe von [Betrag in Euro], zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5.2 Zahlungsbedingungen Die Zahlung ist innerhalb von [z. B. 14 Tagen] nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang zur Software vorübergehend sperren. 5.3 Preisänderungen Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von [z. B. 3 Monaten] zu ändern.
§ 6 Haftung6.1 Haftungsausschluss Der Anbieter haftet nicht für: - Datenverluste, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.
- Ausfälle oder Verzögerungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
6.2 Haftungsbeschränkung Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). 6.3 Haftungsobergrenze Die Haftung des Anbieters ist auf [z. B. den dreifachen Jahreswert der Vergütung] begrenzt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung7.1 Vertragslaufzeit Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. 7.2 Außerordentliche Kündigung Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z. B. bei wiederholter Vertragsverletzung durch die andere Partei.
§ 8 Vertraulichkeit8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags ausgetauschten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur im Rahmen dieses Vertrags zu verwenden. 8.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
§ 9 Schlussbestimmungen9.1 Rechtswahl Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 9.2 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort]. 9.3 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AnlagenAnhang 1: Service Level Agreement (SLA) Anhang 2: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Ort, Datum:
(Unterschrift Anbieter)
(Unterschrift Kunde) |